Freie Gärten

 

Haben Sie schon mal darüber nachgedacht einen Kleingarten in unserem Kleingartenverein „Lerchengrund“ e.V.  zu pachten?

Dann sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

Bin ich bereit meine Freizeit für meinen Garten zu investieren und die Satzung, die Kleingartenordnung und das Bundeskleingartengesetz zu akzeptieren und will ich am Vereinsleben teilnehmen?

Habe ich auf Dauer die finanziellen Mittel, um die jährlich anfallenden Kosten von ca. 140,00 € und die Abgaben für den Verbrauch von Wasser und Strom zu zahlen?

Wenn Sie all das bejahen können, dann werden Sie doch Mitglied in unserem Gartenverein. Denn das ist die Voraussetzung, um bei uns einen Garten pachten zu können.

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei uns unter info@kgv-lerchengrund.de .

Aktuell haben wir mehrere Mitglieder die aus verschiedenen Gründen ihren Garten abgeben möchten. Falls Sie Interesse an einem der Gärten haben, melden sie sich gerne unter Angabe der Gartennummer über unsere E-Mail. Wir antworten zeitnah um weitere Details abzuklären.

Garten 14. Hier sind Menschen mit Kreativität gefragt. Der Garten hat aktuell weder angelegte Wege noch Beete. Es erfordert viel Arbeit, dafür kann sich hier kreativ ausgelebt werden.

Garten 16. Auch hier bedarf es am Anfang um etwas Arbeit. Allerdings sind hier bereits Wege, Beete und sogar ein Gewächshaus vorhanden. Der Zuckerhut, sowie die Wildkirsche werden vor Übernahme noch entfernt, diese dürfen so nicht im Kleingarten stehen.

Garten 22. ist relativ gepflegt abzugeben. Wege, Beete sowie einen festen Platz, der als Terrasse genutzt werden kann, sind vorhanden. Hier erfordert das Innere der Laube Arbeit. Auch muss hier ggf das Dach erneuert werden. Hier stehen wir ihnen aber gern mit Rat zur Seite.

Garten 44. Auch hier gibt es bereits Beete, ein Gewächshaus sowie einen kleinen Teich. Die Laube wurde vom derzeitigen Pächter entkernt, allerdings innen nicht weiter bearbeitet. Im Innenraum besteht also ein hoher Arbeitsaufwand. Dennoch kann der Garten mit kleinen Arbeitsaufwand erstmal auf Fordermann gebracht werden. Das Schilff am Teich wird vor Übergabe entfernt, da auch dies laut Kleingartenverordnung nichts im Garten zu suchen hat.

Für allen Gärten gilt, dass 1/3 der Fläche bewirtschaftet werden muss. Dies ist in der Kleingartenverordnung festgelegt. Bitte beachten Sie dies im Vorfeld, bevor sie sich einen Garten anschaffen.